Besteuerung von Finanzinstituten (23941)
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Qualifikationsziele
Die Studierenden
- erwerben umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Besteuerung von Finanzdienstleitern (insb. Banken, Versicherungen und Asset & Wealth Manager),
- erlernen die Besonderheiten in der Besteuerung von Finanzdienstleistern in verschiedenen Steuerarten, inkl. Ertrag- und Umsatzsteuern sowie Transfer Pricing,
- erkennen die vielfältigen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zwischen verschiedenen Steuerthemen und -gebieten speziell für Finanzdienstleistern,
- entwickeln ein Verständnis für steuerrechtliche Herausforderungen in der Praxis.
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Inhalt
Vorlesungen mit integriertem seminaristischem Unterricht. In den Vorlesungen werden die theoretischen Hintergründe im Bereich der Besteuerung von Finanzdienstleistern vermittelt. Der Seminaristische Unterricht besteht darin, dass Lösungen zu Fallstudien in Zusammenarbeit mit den Studierenden erarbeitet werden. Inhaltlich werden u.a. die folgenden Themen behandelt:
- Steuerbilanzielle Besonderheiten bei Banken, Handelsbuch Bilanzierung, Bewertungseinheiten, Teilwertabschreibungen auf Kreditforderungen, Fondsanteile und Aktien; Zusammengefasste Bilanzierung vs. Zerlegung von Finanzinstrumenten
- Außerbilanzielle Korrekturen, die Bankenabgabe; Behandlung von Dividenden (§ 8b Abs. 7 KStG),
- Hinzurechnung von Zinsen für Zwecke der Gewerbesteuer, § 19 GewStDV
- Fremdfinanzierung von Kreditinstituten; hybride Finanzinstrumente; der Genussrechtstest, steuerliche Behandlung von AT-1 Instrumenten
- Besteuerung der Auslandstätigkeiten von Kreditinstituten (Hinzurechnungsbesteuerung)
- USt- Besonderheiten im Finanzdienstleistungsbereich (§ 4 Nr. 8 UStG)
- Verrechnungspreise und Betriebsstättengewinnaufteilung [§ 1 (6) AStG iVm BsGaV].
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